TRINKWASSER-APP
TRINKWASSERHYGIENE MIT SACHVERSTAND

DUSCHVERBOT / NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNG AUFHEBEN

Wenn bei einer Trinkwasseruntersuchung der technische Massnahmenwert von 100 KBE / 100ml überschritten wird und es bei 1 oder mehreren Proben zu einer Überschreitung von <10.000 KBE / 100ml kommt, so spricht man von einer extrem hohen Kontamination.

Hier kann, als direkte Gefahrenabwehr, vom zuständigen Gesundheitsamt ein Nutzungsverbot verhängt werden.

 

Um ein verhängtes Nutzungsverbot aufzuheben müssen an die Entnahmestellen endständige (zugelassene) Steril Filter montiert werden.

 

Bei Kontaminationen mit Legionellen kann das zuständige Gesundheitsamt für eine Trinkwasserinstallation oder teile davon Nutzungseinschränkungen anordnen, die u.a. auch ein Duschverbot beinhalten. Diese Maßnahme ist mit erheblichen Einschränkungen für die Nutzer verbunden; für den Eigentümer einer Immobilie kann sie darüber hinaus mit z.t. gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen einhergehen.

Vor diesem Hintergrund wird in dieser Situation meist nach Lösungen gesucht, die eine Weiternutzung der Anlage bei vollständig gegebener Sicherheit für die Konsumenten ermöglichen. eine in diesem Sinn überbrückende Notfallmaßnahme kann nach Erfahrungen der letzten Jahre der Einsatz endständiger Wasserfilter, z.B. in Form eines
Duschkopfs, sein.

   

Möchten Sie das verordnete Nutzungsverbot aufheben, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit Ihre und die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist.

Wir beraten Sie gern

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