VER/-MIETER
Hier können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
Zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene müssen der Unternehmer oder sonstige Inhaber, der Planer, der Nutzer und der Installateur ihre Aufgaben kennen und umsetzten. Besonders die Nutzer sollten über den bestimmungsgemäßen Betrieb ihrer Trinkwasseranlage informieren sein und diesen einhalten. Wasser zu sparen kann sich negativ auf die Qualität und mikrobiologische Beschaffenheit auswirken.
Der Inhalt aller Trinkwasserleitungen sollte mindestens alle 72 Stunden erneuert werden.
Trinkwasser ist verderblich und kommt ohne Konservierungsstoffe aus.