SCHUTZ DER GESUNDHEIT
Maßnahmen die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher durchgeführt werden müssen dokumentiert werden.
z.B.:
- Desinfektions- und Dosiermaßnahmen
- Spülpläne
- Wartung und Inspektion
- Reperaturarbeiten
AUFBEREITUNG
die Verwendung von Aufbereitungsstoffen muss dokumentiert werden.
z.B.:
- Enthärtung
- Korrosionsschutz
UNTERSUCHUINGSERGEBNISSE
Die Prüfergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen müssen dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden.
Auf Verlangen müssen die Prüfergebnisse dem Gesundheitsamt zugänglich gemacht werden.
DOWNLOAD
Laden Sie das Anlagenbuch und den Wartungsplan kostenlos herunter.
Das Erstellen eines Wartungsplans und das Führen eines Anlagenbuches dokumentieren Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität und sind vorgeschrieben.
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